Unter den Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall versteht man im Verkehrsrecht das Honorar für die Fertigung eines sachverständigen Gutachtens zur Beurteilung und Bezifferung von unfallbedingten Schäden. Erforderliche Gutachterkosten nach einem fremdverschuldeten Unfall (unverschuldeter Verkehrsunfall) sind dem Unfallopfer vom Unfallverursacher bzw. dessen KH-Versicherung voll zu erstatten (ersatzfähiger Schaden). Um die Sachverständigenkosten für die Gutachtenerstellung bei der zu haftenden KH-Versicherung entsprechend einzufordern, ohne das Sie in Vorleistung treten müssen, ist es wichtig, dass Sie uns die Auftrags- und Zahlungsvereinbarung der Gutachterkosten unterschreiben und an uns senden.
Gutachterkosten
Ermittlungsgrundlage für das Grundhonorar für die Gutachtenerstellung ist die Schadenhöhe, also im Reparaturschadenfall die vom Auftragnehmerermittelten Reparaturkosten netto zzgl. einer etwaigen Wertminderung; im Totalschadenfall der ermittelte Wiederbeschaffungswert brutto ohne Abzug des Restwertes. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung der vom Bundesgerichtshof anerkannten Honorarbefragung des BVSK (Bundesverband derfreiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.), der gemeinsamen Honorarumfrage der Sachverständigenverbände VKS (Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V.), BVK (Bundesverband öffentlich bestellter, vereidigter oder anerkannter qualifizierter Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V.), BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) sowie des FSP (Schaden- und Wertgutachterdienst
GmbH – Partner des TÜV Rheinland).
Nebenkosten und -leistungen werden in Anlehnung an das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) berechnet.
Alle Einzelheiten der Gutachterkosten sowie die Honorartabelle für die Bemessung vom Grundhonorar zzgl. Nebenkosten entnehmen Sie bitte der oben beigefügten Auftrags- und Zahlungsvereinbarung der SfU-Gutachten GmbH.
Handelte es sich um einen leichten Verkehrsunfall ohne Personenschaden, können sich die Unfallbeteiligten dazu entschließen, den Vorfall ohne Polizei zu klären. Auf diesem Weg verhindern Sie allzu lange Wartezeiten. Hierbei ist es aber besonders wichtig, genaue und präzise Angaben zu machen, wenn Sie das Formular zum Unfallbericht ausfüllen. Denn das Dokument gilt auch in diesem Fall als Beweismittel zur Berechnung der Rechtsansprüche des Unfallopfers. Auch die Versicherungen beziehen sich auf den Kfz-Unfallbericht.
Es gilt, fünf Fragen in dem Protokoll klar und präzise zu beantworten:
Wer, was, wann, wo, wie.
Wer: Die Personendaten der betroffenen Fahrzeugführer müssen im Unfallbericht enthalten sein. Schreiben Sie den Bericht, sollten Sie sich hierzu den Personalausweis des anderen Fahrers zum Abgleich zeigen lassen. Sind Zeugen vorhanden, sollten Sie deren Personendaten ebenfalls aufnehmen.
Was: Die Daten zu den beteiligten Kfz müssen ebenfalls niedergeschrieben werden. Dazu gehören insbesondere die Kennzeichen, die Versicherungsdaten des Kfz und die Fahrzeugart.
Wann und wo: Beschreiben Sie den Unfallort möglichst präzise. Hierbei sollten Sie die Witterungs- und Verkehrsverhältnisse ebenfalls schildern. Hier können Sie zur besseren Übersicht zusätzlich eine Skizze der entsprechenden Stelle anfertigen.
Wie: Hierbei handelt es sich um die Frage, welche zumeist den größten Zwist verursacht. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei nicht um eine Klärung der Schuld handelt. Vielmehr sollen Sie hier dokumentieren, aus welcher Richtung die beteiligten Fahrzeuge kamen, welche Geschwindigkeit sie fuhren und an welchem Punkt es zum Unfall kam. Die dadurch entstandenen Schäden sollten ebenfalls im Unfallbericht figurieren. Im Zeitalter des Smartphones können Sie an dieser Stelle Fotografien der betroffenen Stellen anfertigen.