Ihre Rechte


Unabhängige Begut­ach­tung im Schadens­fall

Sie haben nach einem Schadenereignis als Geschädigter einen Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten, was durch uns als Unfallexperten erstellt wird. Die SfU-Gutachten GmbH bewertet Ihren Schaden am Fahrzeug umfassend und genau. Nach dem Ergebnis der Begutachtung geben wir Ihnen ein technisches Feedback über den vorliegenden Schaden an Ihrem Fahrzeug. Die Kosten der Gutachtenerstellung wer­den von der Haftpflicht – Versicherung (Unfallgegner bzw. Unfallverursacher) über­nommen. Wir lassen Sie nicht mit Ihrem Schaden alleine und begleiten Sie bei der Schadenabwicklung von Anfang bis Ende.

 

Anspruch auf fiktive Abrechnung

Wenn Sie anstelle einer Reparatur von Ihrem unfallbeschädigten Fahrzeug, die geschätz­ten Reparaturkosten lt. Gutachten ausgezahlt haben möchten, erlaubt Ihnen die Recht­sprechung die fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis. Diesbezüglich bera­ten wir Sie gerne und umfangreich um mit Ihnen gemeinsam die richtige Entschei­dung für Ihre Bedürfnisse vorzunehmen.  

 

Rechts­beistand im Schadenfall

Aus langjähriger Berufserfahrung ist es aus unserer Sicht oft ratsam einen Rechts­anwalt zu beauftragen um Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Der Rechts­anwalt wird Sie über die gesetzmäßigen Möglichkeiten aufklären und dafür sorgen, dass Ihre geforderten Ansprüche erfüllt werden. Die Anwaltskosten werden im Haft­pflicht­schaden­fall von der Versicherung übernommen. Wenn Sie keinen Rechts­anwalt haben, wir vermitteln Sie gerne an einen unserer vertrauenswürdigen Partner - Rechtsanwälte weiter.

 

Werkstatt selbst bestimmen

Die Versicherungen versuchen Sie bzw. Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug in deren Partner-Werkstätten zu vermitteln, oft zu Ihrem Nachteil. Eine Verpflichtung Ihrer­seits besteht aber nicht. Sie können Ihre Werkstatt des Vertrauens selbst wählen. Wir beraten Sie gerne und empfehlen Ihnen unsere Partnerwerkstatt, den Karosserie­fach­betrieb Hans Hoffmann, direkt ansässig an unserem Standort in Berlin-Tempelhof.

 

Wert­minderung

Erleidet Ihr Fahrzeug einen Unfallschaden, tritt diesbezüglich an Ihrem Fahrzeug eine merkantile oder technische Wertminderung ein, da nach einem Schadenereignis nie zu 100% ausgeschlossen werden kann, ob ggf. verdeckt oder verborgen gebliebene Mängel nach der Reparatur an Ihrem Fahrzeug beseitigt wurden. Die Wertminderung sollte den Wertverlust bei einem späteren Verkauf Ihres Fahrzeuges ausgleichen. Es ist rechtens und wichtig, dass Sie als Geschädigter nicht auf dem größten Teil des Wertverlustes sitzen bleiben. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass Sie uns als unabhängige Experten mit der Aufgabe beauftragen! 

 

Ihr Vorteil, warum Sie uns brauchen

Einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen ist stets die richtige Wahl. Durch unsere Erfahrungen, erstatten die Versicherungen oft nur einen Teil von Ihrem Schaden, weil Ihre Ansprüche oft zu Unrecht abgelehnt werden oder erst gar nicht von Ihnen gestellt werden.

 

Ihre finan­ziellen Ansprüche nach einem Unfall­schaden

  • Erstattung der Reparaturkosten
  • Erstattung der Kosten für ein Erstfahrzeug
  • Ersatz für den Fahrzeug-Nutzungsausfall
  • Ersatz einer Wertminderung des Fahrzeugs
  • Kosten für ein Gutachten des KFZ
  • Behandlungskosten für Ärzte
  • Kosten für Medikamente (auch Zuzahlung)
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Fahrkosten, sonstige Nebenkosten
  • Rechtsanwaltsgebühren