Sie haben nach einem Schadenereignis als Geschädigter einen Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten, was durch uns als Unfallexperten erstellt wird. Die SfU-Gutachten GmbH bewertet Ihren Schaden am Fahrzeug umfassend und genau. Nach dem Ergebnis der Begutachtung geben wir Ihnen ein technisches Feedback über den vorliegenden Schaden an Ihrem Fahrzeug. Die Kosten der Gutachtenerstellung werden von der Haftpflicht – Versicherung (Unfallgegner bzw. Unfallverursacher) übernommen. Wir lassen Sie nicht mit Ihrem Schaden alleine und begleiten Sie bei der Schadenabwicklung von Anfang bis Ende.
Wenn Sie anstelle einer Reparatur von Ihrem unfallbeschädigten Fahrzeug, die geschätzten Reparaturkosten lt. Gutachten ausgezahlt haben möchten, erlaubt Ihnen die Rechtsprechung die fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis. Diesbezüglich beraten wir Sie gerne und umfangreich um mit Ihnen gemeinsam die richtige Entscheidung für Ihre Bedürfnisse vorzunehmen.
Aus langjähriger Berufserfahrung ist es aus unserer Sicht oft ratsam einen Rechtsanwalt zu beauftragen um Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Der Rechtsanwalt wird Sie über die gesetzmäßigen Möglichkeiten aufklären und dafür sorgen, dass Ihre geforderten Ansprüche erfüllt werden. Die Anwaltskosten werden im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung übernommen. Wenn Sie keinen Rechtsanwalt haben, wir vermitteln Sie gerne an einen unserer vertrauenswürdigen Partner - Rechtsanwälte weiter.
Die Versicherungen versuchen Sie bzw. Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug in deren Partner-Werkstätten zu vermitteln, oft zu Ihrem Nachteil. Eine Verpflichtung Ihrerseits besteht aber nicht. Sie können Ihre Werkstatt des Vertrauens selbst wählen. Wir beraten Sie gerne und empfehlen Ihnen unsere Partnerwerkstatt, den Karosseriefachbetrieb Hans Hoffmann, direkt ansässig an unserem Standort in Berlin-Tempelhof.
Erleidet Ihr Fahrzeug einen Unfallschaden, tritt diesbezüglich an Ihrem Fahrzeug eine merkantile oder technische Wertminderung ein, da nach einem Schadenereignis nie zu 100% ausgeschlossen werden kann, ob ggf. verdeckt oder verborgen gebliebene Mängel nach der Reparatur an Ihrem Fahrzeug beseitigt wurden. Die Wertminderung sollte den Wertverlust bei einem späteren Verkauf Ihres Fahrzeuges ausgleichen. Es ist rechtens und wichtig, dass Sie als Geschädigter nicht auf dem größten Teil des Wertverlustes sitzen bleiben. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass Sie uns als unabhängige Experten mit der Aufgabe beauftragen!
Einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen ist stets die richtige Wahl. Durch unsere Erfahrungen, erstatten die Versicherungen oft nur einen Teil von Ihrem Schaden, weil Ihre Ansprüche oft zu Unrecht abgelehnt werden oder erst gar nicht von Ihnen gestellt werden.